aufzugsbefreiung


Nach Eingang des Aufzugnotrufs in der zuständigen Notrufleitwarte nehmen die Bereitschaftskräfte (Unterweisung nach TÜV-Zertifizierung) umgehend Kontakt mit den eventuell eingeschlossenen Personen auf, und führen die Notbefreiung durch.

 

Laut gesetzlicher Vorgabe trifft Hilfe in spätestens 45 min ein, jedoch unterschreiten unsere Interventionskräfte regelmäßig diese Zeitvorgabe.

 

Protokollierungen und Benachrichtigungen erfolgen im Einklang mit dem festgelegten Notfallplan.

Aufzugswärterdienst


Der Aufzugswärterdienst wird ausschließlich von befähigten Personen (Unterweisung in zertifizierten TÜV-Lehrgängen zum Aufzugswärterdienst) in regelmäßigen Abständen durchgeführt.